Risikohinweise

  • Bearbeiten
 
  • Bearbeiten

Wichtige Informationen über Verlustrisiken bei Börsengeschäften

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

bei Börsengeschäften stehen den Gewinnchancen hohe Verlustrisiken gegenüber. Jeder Anleger, der ein Börsengeschäften eingehen will, muss zuvor über die Risiken bei Börsengeschäften informiert sein.

A. Grundsätzliches über Verlustrisiken bei Börsengeschäften

Das Wertpapierhandelsgesetz (§ 37d) sieht vor, dass wir Sie über die nachfolgenden Risiken informieren:

Verfall oder Wertminderung
Die Rechte, die Sie aus Börsengeschäften erwerben, können verfallen oder an Wert verlieren, weil diese Geschäfte stets nur befristete Rechte verschaffen. Je kürzer die Frist ist, desto größer kann das Risiko sein.

Unkalkulierbare Verluste 
Bei Verbindlichkeiten aus Börsengeschäften kann Ihr Verlustrisiko unbestimmbar sein und auch über die von Ihnen geleisteten Sicherheiten hinaus Ihr sonstiges Vermögen erfassen.

Fehlende Absicherungsmöglichkeiten
Geschäfte, mit denen Risiken aus eingegangenen Börsengeschäften ausgeschlossen oder eingeschränkt werden sollen (Glattstellungsgeschäfte ), können möglicherweise nicht oder nur zu einem für Sie verlustbringenden Preis getätigt werden.

Zusätzliches Verlustpotential bei Kreditaufnahme oder aus Wechselkursschwankungen 
Ihr Verlustrisiko steigt, wenn Sie für Ihr Börsengeschäften einen Kredit in Anspruch nehmen. Dasselbe ist bei einem Termingeschäft der Fall, bei dem Ihre Verpflichtungen oder Ansprüche auf ausländische Währung oder eine Rechnungseinheit (z.B. EUR) lauten.

B. Die Risiken bei den einzelnen Geschäftsarten

I. Kauf von Optionen

1. Kauf einer Option auf Wertpapiere, Devisen oder Edelmetalle

Das Geschäft: 
Wenn Sie Optionen auf Wertpapiere, Devisen oder Edelmetalle kaufen, erwerben Sie den Anspruch auf Lieferung oder Abnahme der genannten Basiswerte zu dem beim Kauf der Option bereits festgelegten Preis.

Ihr Risiko:
Eine Kursveränderung des Basiswertes, also z.B. der Aktie, die der Option als Vertragsgegenstand zugrunde liegt, kann den Wert Ihrer Option mindern. Zu einer Wertminderung kommt es im Fall einer Kaufoption (Call) bei Kursverlusten, im Fall einer Verkaufsoption (Put) bei Kursgewinnen des zugrundeliegenden Vertragsgegenstandes. Tritt eine Wertminderung ein, so erfolgt diese stets überproportional zur Kursveränderung des Basiswertes, sogar bis hin zur Wertlosigkeit Ihrer Option. Eine Wertminderung Ihrer Option kann aber auch dann eintreten, wenn der Kurs des Basiswertes sich nicht ändert, weil derWert Ihrer Option von weiteren Preisbildungsfaktoren (z.B. Laufzeit oder Häufigkeit und Intensität der Preisschwankungen des Basiswertes ) mitbestimmt wird. Wegen der begrenzten Laufzeit einer Option können Sie dann nicht darauf vertrauen, dass sich der Preis der Option rechtzeitig wieder erholen wird. Erfüllen sich Ihre Erwartungen bezüglich der Marktentwicklung nicht und verzichten Sie deshalb auf die Ausübung der Option oder versäumen Sie die Ausübung, so verfällt Ihre Option mit Ablauf ihrer Laufzeit. Ihr Verlust liegt dann in dem für die Option gezahlten Preis zuzüglich der Ihnen entstandenen Kosten.

2. Kauf einer Option auf Finanzterminkontrakte

Das Geschäft: 
Beim Kauf einer Option auf einen Finanzterminkontrakt erwerben Sie das Recht, zu im vorhinein fixierten Bedingungen einen Vertrag abzuschließen, durch den Sie sich zum Kauf oder Verkauf per Termin von z.B. Wertpapieren, Devisen oder Edelmetallen verpflichten.

Ihr Risiko: 
Auch diese Option unterliegt zunächst den unter 1. beschriebenen Risiken. Nach Ausübung der Option gehen Sie allerdings neue Risiken ein: Diese richten sich nach dem dann zustandeskommenden Finanzterminkontrakt und können weit über Ihrem ursprünglichen Einsatz – das ist der für die Option gezahlte Preis – liegen. Sodann treffen Sie zusätzlich Risiken aus den nachfolgend beschriebenen Börsengeschäften mit Erfüllung per Termin.

II. Kauf einer Option auf Warenterminkontrakte

Das Geschäft: 
Beim Kauf einer Option auf Warenterminkontrakte erwerben Sie das Recht, zu im vorhinein festgelegten Bedingungen einen Vertrag abzuschließen, durch den Sie sich zum Kauf oder Verkauf per Termin von Warenterminkontrakten, z.B. Kaffeeoder Weizenkontrakte, verpflichten.

Ihr Risiko:
Sollte die von Ihnen verkaufte Option ausgeübt werden, so laufen Sie in das erhebliche Risiko eines Verkäufers oder Käufers per Termin, wie es unter B.I. und B.II. und D beschrieben ist.

III. Verkauf von Optionen und Börsengeschäften mit Erfüllung per Termin

1. Verkauf per Termin und Verkauf einer Kaufoption  auf Wertpapiere, Devisen oder Edelmetalle

Das Geschäft: 
Als Verkäufer per Termin gehen Sie die Verpflichtung ein, Wertpapiere, Devisen oder Edelmetalle zu einem vereinbarten Kaufpreis zu liefern. Als Verkäufer einer Kaufoption trifft Sie diese Verpflichtung nur dann, wenn die Option ausgeübt wird.

Ihr Risiko: 
Steigen die Kurse, müssen Sie dennoch zu dem zuvor festgelegten Preis liefern, der dann ganz erheblich unter dem aktuellen Marktpreis liegen kann. Sofern sich der Vertragsgegenstand, den Sie zu liefern haben, bereits in Ihrem Besitz befindet, kommen Ihnen steigende Marktpreise nicht mehr zugute.

Wenn Sie ihn erst später erwerben wollen, kann der aktuelle Marktpreis erheblich über dem im voraus festgelegten Preis liegen. In der Preisdifferenz liegt Ihr Risiko. Dieses Verlustrisiko ist im vorhinein nicht bestimmbar, d.h. theoretisch unbegrenzt. Es kann weit über von Ihnen geleistete Sicherheiten hinausgehen, wenn Sie den Liefergegenstand nicht besitzen, sondern sich erst bei Fälligkeit damit eindecken wollen. In diesem Fall können Ihnen erhebliche Verluste entstehen, da Sie je nach Marktsituation  eventuell zu sehr hohen Preisen kaufen müssen oder aber entsprechende Ausgleichszahlungen zu leisten haben, wenn Ihnen die Eindeckung nicht möglich ist.

Beachten Sie: 
Befindet sich der Vertragsgegenstand, den Sie zu liefern haben, in Ihrem Besitz, so sind Sie zwar vor Eindeckungsverlusten geschützt. Werden aber diese Werte für die Laufzeit Ihres Börsengeschäfts (als Sicherheiten ) ganz oder teilweise gesperrt gehalten, können Sie während dieser Zeit oder bis zur Glattstellung Ihres Terminkontraktes hierüber nicht verfügen und die Werte auch nicht verkaufen, um bei fallenden Kursen Verluste zu vermeiden.

2. Kauf per Termin und Verkauf einer Verkaufsoption auf Wertpapiere, Devisen oder Edelmetalle

Das Geschäft:
Als Käufer per Termin oder als Verkäufer einer Verkaufsoption gehen Sie die Verpflichtung ein, Wertpapiere, Devisen oder Edelmetalle zu einem festgelegten Preis abzunehmen.

Ihr Risiko:
Auch bei sinkenden Kursen müssen Sie den Kaufgegenstand zum vereinbarten Preis abnehmen, der dann erheblich über dem aktuellen Marktpreis liegen kann. In der Differenz liegt Ihr Risiko. Dieses Verlustrisiko ist im vorhinein nicht bestimmbar und kann weit über eventuell von Ihnen geleistete Sicherheiten hinausgehen. Wenn Sie beabsichtigen, die Werte nach Abnahme sofort wieder zu verkaufen, sollten Sie beachten, dass Sie unter Umständen keinen oder nur schwer einen Käufer finden; je nach Marktentwicklung kann Ihnen dann ein Verkauf nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich sein. In diesem Fall müssen Sie, wenn sich der Markt entgegen Ihren Erwartungen entwickelt, nicht nur den eingetretenen Verlust hinnehmen, sondern auch den Kredit verzinsen und zurückzahlen. Setzen Sie daher nie darauf, den Kredit aus den Gewinnen des Börsengeschäfts verzinsen und zurückzahlen zu können, sondern prüfen Sie vor Geschäftsabschluss Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse daraufhin, ob Sie zur Verzinsung und gegebenenfalls kurzfristigen Tilgung des Kredits auch dann in der Lage sind, wenn statt der erwarteten Gewinne Verluste eintreten.

3. Verkauf einer Option auf Finanzterminkontrakte

Das Geschäft:
Beim Verkauf einer Option auf einen Finanzterminkontrakt gehen Sie die Verpflichtung ein, zu im vorhinein fixierten Bedingungen einen Vertrag abzuschließen, durch den Sie sich zum Kauf oder Verkauf per Termin von z.B. Wertpapieren, Devisen oder Edelmetallen verpflichten.

Ihr Risiko:
Sollte die von Ihnen verkaufte Option ausgeübt werden, so laufen Sie in das Risiko eines Verkäufers oder Käufers per Termin, wie es unter Ziff. 1. und 2. dieses Abschnittes III. beschrieben ist.

4. Verkauf einer Option auf Warenterminkontrakte

Das Geschäft: 
Beim Verkauf einer Option auf einen Warenterminkontrakt gehen Sie die Verpflichtung ein, zu einem vorhinein festgelegten Bedingungen einen Vertrag abzuschließen,  durch den Sie sich zum Kauf oder Verkauf per Termin von Warenterminkontrakten, z.B. Kaffee- oder Weizenkontrakte, verpflichten.

Ihr Risiko: 
Sollte die von Ihnen verkaufte Option ausgeübt werden, so laufen Sie in das erhebliche Risiko eines Verkäufers oder Käufers per Termin, wie es unter B.I. und ff. und D beschrieben ist.

IV. Options- und Finanzterminkontrakte mit Differenzausgleich

Das Geschäft: 
Bei manchen Börsengeschäften findet nur ein Barausgleich statt. Hierbei handelt es sich insbesondere um: – Options- oder Finanzterminkontrakte auf einen Index, also auf eine veränderliche Zahlengröße, die aus einem nach bestimmten Kriterien festgelegten Bestand von Wertpapieren errechnet wird und deren Veränderungen die Kursbewegungen dieser Wertpapiere widerspiegeln. – Options- oder Finanzterminkontrakte auf den Zinssatz für eine Termineinlage mit standardisierter Laufzeit.

Ihr Risiko: Wenn Ihre Erwartungen nicht eintreten, haben Sie die Differenz zu zahlen, die zwischen dem bei Abschluss zugrunde gelegten Kurs und dem aktuellen Marktkurs bei Fälligkeit des Geschäfts besteht. Diese Differenz macht Ihren Verlust aus. Die maximale Höhe Ihres Verlustes lässt sich im vorhinein nicht bestimmen. Er kann weit über eventuell von Ihnen geleistete Sicherheiten hinausgehen.

C. Weitere Risiken aus Börsengeschäften 

I. Börsengeschäfte mit Währungsrisiko

Das Geschäft: 
Wenn Sie ein Börsengeschäften eingehen, bei dem Ihre Verpflichtung oder die von Ihnen zu beanspruchende Gegenleistung auf ausländische Währung oder eine Rechnungseinheit (z.B. EUR) lautet oder sich der Wert des Vertragsgegenstandes hiernach bestimmt (z.B. bei Gold), sind Sie einem zusätzlichen Risiko ausgesetzt. Ihr Risiko: In diesem Fall ist Ihr Verlustrisiko nicht nur an die Wertentwicklung des zugrundeliegenden Vertragsgegenstandes gekoppelt. Vielmehr können Entwicklungen am Devisenmarkt die Ursache für zusätzliche unkalkulierbare Verluste sein: Wechselkursschwankungen können – den Wert der erworbenen Option verringern – den Vertragsgegenstand verteuern, den Sie zur Erfüllung des Börsengeschäfts liefern müssen, wenn er in ausländischer Währung oder einer Rechnungseinheit zu bezahlen ist. Dasselbe gilt für eine Zahlungsverpflichtung aus dem Börsengeschäft, die Sie in ausländischer Währung oder einer Rechnungseinheit erfüllen müssen. – den Wert oder den Verkaufserlös des aus dem Börsengeschäft abzunehmenden Vertragsgegenstandes oder den Wert der erhaltenen Zahlung vermindern.

Ihr Risiko: 
Ihr Risiko ohne rechtzeitige Glattstellung besteht als Käufer darin, sich plötzlich einer Andienung und damit einer Abnahmeverpflichtung ausgesetzt zu sehen. Als Verkäufer können Sie sich beim Auslaufen des Kontraktes plötzlich mit der Verpflichtung zur Lieferung konfrontiert sehen. Außerdem kann sich der Verkäufer bei einer Glattstellung innerhalb des Liefermonats mit einem Terminkauf konfrontiert sehen, der mit einer Andienungsankündigung belegt ist. Dies zwingt ihn zur Abnahme oder Weitergabe dieser Lieferung.

II. Abnahmeverpflichtung
Das Risiko erhöht sich im Falle der Abnahmeverpflichtung dergestalt, dass man bei einem Warentermingeschäft, welches nicht rechtzeitig durch ein Gegengeschäft glattgestellt wird, die erworbene Ware auch tatsächlich abnehmen und vollständig bezahlen, sowie die sich daraus ergebenden erheblichen zusätzlichen Lager- und Transportkosten tragen muss. Das Verlustrisiko ist dabei im vorhinein nicht bestimmbar und geht weit über etwaige geleistete Sicherheiten hinaus. Es kann im Einzelfall das gesamte persönliche Vermögen erfassen.

III. Lieferungsverpflichtung 
Im Falle der Lieferungsverpflichtung bei einem nicht rechtzeitig durch ein Gegengeschäft glattgestellten Warentermingeschäft müssen Sie die entsprechende Ware in der bestimmten Menge und Qualität kaufen, lagern und anliefern. Diese erheblichen Kosten müssen von Ihnen zusätzlich getragen werden. Dieses Kostenrisiko ist im vorhinein nicht bestimmbar und geht weit über etwaige geleistete Sicherheiten hinaus. Es kann im Einzelfall das gesamte persönliche Vermögen erfassen.

D. Warentermingeschäfte 
Neben den vorgenannten Risiken treten beim Abschluss von Warentermingeschäften, insbesondere beim Abschluss von Futuresgeschäften, durch physische Lieferungs- (Short Position) oder Abnahmeverpflichtung (Long – Position) noch erhebliche weitere Risiken hinzu.

I. Andienung und Lieferung
Es ist zu beachten, dass der Verkäufer per Termin während der Andienungszeit das Recht hat, die Ware anzudienen. Der Käufer per Termin kann Lieferung nur bei Auslaufen des Kontraktes verlangen. Die Lieferung an die innerhalb der Börse festgelegten Lieferorte erfolgt an dem danach vom Verkäufer bestimmten Lieferort in der vorgeschriebenen Menge und der vorgeschriebenen Qualitätsspanne nach vorheriger Ankündigung. Dabei kann der Verkäufer den genauen Lieferzeitpunkt frei wählen, muss jedoch innerhalb des Liefermonats liefern und diese Lieferung einen Werktag vorher ankündigen (andienen) mit schriftlicher Andienung (Note of delivery)..

II. Risikoausschließende oder -einschränkende Geschäfte 
Vertrauen Sie nicht darauf, dass Sie während der Laufzeit jederzeit Geschäfte abschließen können, durch die Sie Ihre Risiken aus Börsengeschäften kompensieren oder einschränken können. Ob diese Möglichkeit besteht, hängt von den Marktverhältnissen und auch von der Ausgestaltung Ihres jeweiligen Börsengeschäfts ab. Unter Umständen können Sie ein entsprechendes Geschäft nicht oder nur zu einem ungünstigen Marktpreis tätigen, so dass Ihnen ein Verlust entsteht.

III. Inanspruchnahme von Kredit
Ihr Risiko erhöht sich, wenn Sie insbesondere den Erwerb von Optionen oder die Erfüllung Ihrer Liefer- oder Zahlungsverpflichtungen aus Börsengeschäften über Kredit finanzieren. In diesem Fall müssen Sie, wenn sich der Markt entgegen Ihren Erwartungen entwickelt, nicht nur den eingetretenen Verlust hinnehmen, sondern auch den Kredit verzinsen und zurückzahlen. Setzen Sie daher nie darauf, den Kredit aus den Gewinnen des Börsengeschäften verzinsen und zurückzahlen zu können, sondern prüfen Sie vor Geschäftsabschluss Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse daraufhin, ob Sie zur Verzinsung und gegebenenfalls kurzfristigen Tilgung des Kredits auch dann in der Lage sind, wenn statt der erwarteten Gewinne Verluste eintreten.

Dieses Risiko erhöht sich drastisch, wenn Sie neben der Kreditaufnahme auch noch Börsengeschäfte mit Währungsrisiko abschließen.

IV. Nachschussverpflichtungen 
Beim Abschluss von Warentermingeschäften müssen Sie eine Sicherheit stellen, Einschuss oder Margin genannt. Reicht diese Margin bei Kursverlusten zur Sicherheit nicht aus, so müssen Sie entweder auf Aufforderung unverzüglich nachschießen, also weitere Sicherheiten stellen, oder Ihre Position im Markt wird liquidiert. Nachschussverpflichtungen können weit über gestellte Sicherheiten hinausgehen und Ihr gesamtes sonstiges Vermögen umfassen. Zwangsliquidationen mangels Nachschuss können zu erheblichen Verlusten führen, die über die gestellten Sicherheiten weit hinausgehen können.

E: E. Verbriefung in Wertpapieren
Die Risiken aus den oben geschilderten Geschäften ändern sich nicht, wenn die Rechte und Pflichten in einem Wertpapier (z.B. Optionsschein) verbrieft sind.

Besondere Risiken bei häufigen Kontenbewegungen, Tageshandel

Die mit Ihnen abgesprochene Handelsstrategie beinhaltet die Möglichkeit, Termingeschäfte (Optionen und/oder Futures) unter Nutzung eines Handelssystems durchzuführen, das kurzfristige Marktteilnahme in der Form von Tagesgeschäften (day-trades) oder Übernachtgeschäften (over-night-trades) beinhaltet. Hierbei kann es dazu kommen, dass innerhalb eines Börsentages mehrfache Käufe und Verkäufe in dem gleichen Markt erfolgen. Ein solches Vorgehen beinhaltet erhebliche Risiken, die Ihnen nochmals zur Kenntnis gebracht werden sollen.

Bei Tagesgeschäften werden für den Kunden Marktpositionen oft nur sehr kurzfristig eingenommen. Bei sog. Day-Trades wird eine eröffnete Position noch am gleichen Tage geschlossen. Hier kann es der Fall sein, dass eine entsprechende Position am gleichen Tag wieder eröffnet wird und mehrmals täglich in diesem Markt gehandelt wird. Bei Overnight-Trades werden für den Kunden erworbene Positionen bereits am nächsten Tag wieder geschlossen. Kennzeichen dieser Art von Handelstätigkeit ist damit, dass der Kunde nur kurzzeitig am Markt ist. Day-Trades oder Over-Night-Trades sind dabei grundsätzlich nicht unbedingt weniger risikoreich als Termingeschäfte, bei denen die Positionen des Kunden länger im Markt belassen werden.

Beinhaltet ein Handelsvorgehen diese Art des kurzfristigen Handels, so hat dies eine Vielzahl von Geschäften zur Folge. Bei jedem Geschäft fällt dabei die erhobene Provision an. Werden nun eine Vielzahl von Geschäften getätigt, dies ist bei kurzfristigem Handel meist der Fall, so folgt daraus eine hohe Kostenbelastung im Verhältnis zum eingesetzten Kapital. Diese Kostenbelastung kann für den Kunden zur Folge haben, dass sein Kapital durch die an Provisionen (Transaktionskosten) aufgezehrt wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Markt keine oder nur geringe Kursschwankungen aufweist. so dass bei einer Glattstellung einer Position der erzielte Erlös die Transaktionskosten nicht deckt. Unterlegen Sie Day Trading-Geschäfte nicht nur mit Eigenkapital, sondern zusätzlich noch mit aufgenommenen Krediten, so beachten Sie, dass die Verpflichtung zur Rückzahlung der Kredite auch im Falle des Day Trading unabhängig vom Erfolg Ihrer Day Trading-Geschäfte besteht.

Bei der Durchführung solcher Geschäfte ist zu beachten, dass Day Trading zu sofortigen Verlusten führen kann, wenn überraschende Entwicklungen dazu führen, dass der Wert der von Ihnen gekauften Finanzinstrumente taggleich sinkt und Sie zur Vermeidung weiterer Risiken (Overnight-Risiken) gezwungen sind, den gekauften Wert vor Schluss des Handelstages zu einem Kurs unterhalb des Ankaufspreises zu veräußern. Dieses Risiko erhöht sich, wenn in Werte investiert wird, die innerhalb eines Handelstages hohe Kursschwankungen erwarten lassen. Unter Umständen kann das gesamte, von Ihnen zum Day Trading eingesetzte Kapital verloren werden.

Im übrigen konkurrieren Sie bei dem Versuch, mittels Day-Trading Gewinne zu erzielen, mit professionellen und finanzstarken Marktteilnehmern. Sie sollten daher in jedem Fall über vertiefte Kenntnisse in Bezug auf Wertpapiermärkte, Wertpapierhandelstechniken, Wertpapierhandelsstrategien und derivative Finanzinstrumente verfügen.

Bei Termingeschäften besteht darüber hinaus das Risiko, dass Sie noch zusätzliches Kapital oder Sicherheiten beschaffen müssen. Dies ist dann der Fall, wenn taggleich Verluste eingetreten sind, die über Ihr eingesetztes Kapital bzw. die von Ihnen hinterlegten Sicherheiten hinausgehen.

Der Kunde sollte sich insbesondere darüber im klaren sein, dass gerade bei kurzfristigem Handel ein Interessengegensatz zwischen dem Geschäftsbesorger und dem Kunden besteht. Dies folgt daraus, dass die Vergütung des Geschäftsbesorgers umsatzabhängig ist. Die Round-Turn-Provision fällt bei jedem Geschäft an. Der Geschäftsbesorger kann damit ein Interesse haben, möglichst viele Geschäfte zu tätigen, da dann jeweils die Round-Turn-Provision anfällt.

Auch unsere Vergütung (vgl. Regelung des Vermittlungsvertrages) ist von der Anzahl der gehandelten Positionen abhängig, so dass das oben gesagte auch auf uns zutrifft.

Dieses Risiko besteht insbesondere, wenn Sie Ihrem Ansprechpartner oder dem Besorger bei der Verwaltung Ihrer Anlage freie Hand lassen, ihm freie Ermessensvollmacht erteilen (fremdverwaltetes Konto), da er dann nach Gutdünken handeln kann und Sie nur im Nachhinein die Geschäfte nachvollziehen können.

Ein ähnliches Problem kann bei zu eng gesetzten Stop-Orders auftauchen, wenn die Position automatisch bei Erreichung einer Preismarke glattgestellt wird, die im normalen Tageshandel fast immer erreicht wird.

Der Kunde sollte daher regelmäßig sein Konto im Hinblick auf das Verhältnis zwischen Transaktionen und eingesetztem Kapital sowie die Art der getätigten Geschäfte überprüfen. Er sollte dabei darauf achten, ob das Ergebnis im Konto im Wesentlichen durch Marktergebnisse oder durch das Provisionsaufkommen bestimmt wird.

Werden Ihnen spezielle Räumlichkeiten zur Abwicklung von Day Trading-Geschäften zur Verfügung gestellt, so kann die räumliche Nähe zu anderen Anlegern in diesen Handelsräumen Ihr Verhalten beeinflussen.

Wir bitten Sie, uns mit Ihrer Unterschrift zu bestätigen, dass Ihnen die dargestellten Kostenbelastung, die Risiken und der bestehende Interessenkonflikt bekannt sind und Sie in Kenntnis dieser Problematik mit der vorgeschlagenen Handlungspolitik einverstanden sind.